In den folgenden Situationen ist das Tragen eines Helms beim Fatbike-Fahren obligatorisch. Achten Sie genau auf die Spezifikationen Ihres Fatbikes.
"Fast alle Kunden haben Fatbikes ohne Helmpflicht", sagt Thomas. "Erst wenn man richtig schnelle Modelle kauft oder anfängt zu schalten, wird es anders. Davon raten wir übrigens ab."
Helmpflicht bei:
Geschwindigkeit Pedelec Bewertung: Fatbike bietet Unterstützung bis zu 45 km/h. Wird als Speed-Pedelec eingestuft. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Tragen eines zugelassenen Helms.
Klassifizierung Moped/Mofa:
Das Fatbike hat einen Gashebel, mit dem man fahren kann, ohne in die Pedale zu treten. Gilt als Moped oder Moped-Roller. Für Mopeds gilt die Helmpflicht.
aufgemotztes Fatbike: Standard-Fatbike, das für eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h angepasst wurde. Fällt nicht mehr unter die Kategorie der normalen E-Bikes. Es gilt die Helmpflicht.
Erhöhte Motorleistung: Fatbike hat einen Motor mit mehr als 250 Watt Leistung. Fällt in die Kategorie andere Fahrzeuge. Es gilt die Helmpflicht.
Wichtig zu wissen: Der Riemenantrieb anstelle des Kettenantriebs hat keinen Einfluss auf die Helmpflicht. Es geht nur um Geschwindigkeit und Motorleistung.
Für normale Fatbikes (Unterstützung bis 25 km/h, maximal 250 Watt) besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir jedoch immer das Tragen von Helmen.
Die örtlichen Vorschriften können variieren. Einige Naturschutzgebiete oder Privatgrundstücke haben ihre eigenen Regeln für Fatbikes und Sicherheitsausrüstung.
Möchten Sie mehr über Sicherheit erfahren? Dann lesen Sie unseren Blog "10 Vorteile von Fatbikes für den täglichen Gebrauch in der Stadt“