Unternehmen, die im Jahr 2025 investieren, können von mehreren Steuervergünstigungen profitieren. Diese machen die Investition deutlich attraktiver.
"Unternehmer sind immer wieder überrascht, wie viel sie sparen können", sagt Laurens. "Manchmal bekommt man bis zu 50% seiner Investition durch verschiedene Programme zurück."
Erstattung der Mehrwertsteuer: Die volle 21%-Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis kann zurückverlangt werden. Dies gilt, wenn Fatbikes für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Kleine Investitionszulage (KIA): Ziehen Sie einen Prozentsatz Ihrer Investition von den Gewinnen ab. Dies führt zu einer geringeren Steuerschuld. Bei elektrischen Fatbikes kann dieser Prozentsatz bis zu 28% der Investitionssumme betragen.
Umweltbezogene Investitionszulage (MIA): Speziell für den nachhaltigen Verkehr. Im Jahr 2025 können Sie bis zu 45% des Investitionsbetrags zusätzlich absetzen. Dies ist zusätzlich zu den regulären Abschreibungen und KIA.
VAMIL-Schema: Für eine schnelle Abschreibung. Damit schreiben Sie bereits im ersten Jahr 75% der Investition ab. Das bringt Liquiditäts- und Zinsvorteile.
Bedingungen für Steuervergünstigungen:
- Kauf von Fatbikes im Firmennamen
- Rechtzeitige Anmeldung der Investition bei der RFO (innerhalb von drei Monaten)
- Korrekte Aufzeichnungen führen
- Sie können die geschäftliche Nutzung nachweisen
Möchten Sie mehr über geschäftliche Vorteile erfahren? Dann lesen Sie unseren Blog "Was ist der Unterschied zwischen einem normalen Elektrofahrrad und einem elektrischen Fatbike für den geschäftlichen Einsatz?“