Die 2025-Zuschlagsregelung für gewerbliche Elektrofahrräder basiert auf einem festen Prozentsatz von 7% über der unverbindlichen Preisempfehlung für Verbraucher. Einschließlich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird dem steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers hinzugefügt.
"Die zusätzliche Steuer von 7% ist wirklich ein Geschenk", sagt Thomas. "Ein UrbanX für 3.000 Euro kostet den Arbeitnehmer nur 6 bis 9 Euro pro Monat an zusätzlicher Steuer. Das ist genau richtig für so ein schönes Fahrrad."
Wenn das Fahrrad auch privat genutzt wird, was fast immer der Fall ist.
Fallstudie: Angenommen, Sie kaufen als Arbeitgeber ein Elektrofahrrad im Wert von 3.000 € (einschließlich MwSt.). Der jährliche Zuschlag beträgt dann 7% von 3.000 € = 210 € pro Jahr. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies 17,50 € pro Monat an steuerpflichtigem Einkommen.
Je nach Steuersatz zahlen Arbeitnehmer (37,05% oder 49,5% im Jahr 2025) zwischen 6,48 € und 8,66 € pro Monat an zusätzlicher Lohnsteuer.
Zwei Optionen für den Arbeitgeber:
- Zur Verfügung stellen: Fahrrad bleibt Eigentum des Arbeitgebers
- Bereitstellen: Fahrrad wird Eigentum des Mitarbeiters
Wenn das Fahrrad zur Verfügung gestellt wird, gilt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Vorteil. Wird das Fahrrad zur Verfügung gestellt, wird sein Wert als Sachlohn betrachtet. Vollständig besteuert. Für Unternehmer, die hochwertige Elektrofahrräder anbieten wollen, ist die erste Option in der Regel steuerlich günstiger.
Zubehör zusammen mit dem Fahrrad gekauft werden, gelten als Grundlage für die Addition. Wenn diese Teil der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers sind.
Möchten Sie mehr über Sozialleistungen erfahren? Dann lesen Sie unseren Blog "8 Hauptunterschiede zwischen Einsteiger- und Premium-Fatbikes“